Der Europäische Stabilitäts Mechanismus (ESM)
Wikipedia schreibt über den ESM:
"Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) soll ab Mitte 2012 die Stabilität der Eurozone sichern und ist ein geplanter Teil der umgangssprachlich als „Euro-Rettungsschirm“ bezeichneten Maßnahmenpakete. Die ESM-Unterstützungsregelung der Mitgliedstaaten der Eurozone soll dazu dienen, „Staatspleiten“ in der Eurozone aufgrund der Überschuldung von Staatshaushalten einzelner Mitgliedsstaaten und deren negative Folgen für die Gemeinschaftswährung Euro abzuwenden. Sie ist als Ablösung der vorläufigen Maßnahmen des Euro-Rettungsschirms unter Beibehaltung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) geplant.[1]"
Die Bundesregierung hat dazu drei wesentliche Gesetzvorhaben eingebracht:
- Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus
Drucksache 17/9045 vom 20. März 2012 (Download als PDF) - Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz – ESMFinG)
Drucksache 17/9048 vom 20. März 2012 (Download als PDF) - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes
Drucksache 17/9049 vom 20. März 2012 (Download als PDF)
Zusammen mit den Gesetzesentwürfen zum Fiskalpakt (siehe unter Fiskalpakt) wurde darüber erstmals ausführlich am 29. März 2012 im deutschen Bundestag debattiert: Details dazu finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.